Warum eine Genossenschaft ?

Wir haben uns zur Gründung einer Genossenschaft entschlossen, da diese Gesellschaftsform flexibel auf Hinzunahme weiterer Mitglieder reagieren kann.

Details entnehmen Sie bitte der Satzung (siehe nachfolgendem Link).

Satzung der BürgerEnergie Zaber-Neckar e.G. (Stand 28.06.2021)

Satzung der BürgerEnergie Zaber-Neckar e.G. (209,1 KiB)

Freistellungsauftrag der BürgerEnergie Zaber-Neckar

Nachfolgend finden Sie das Formular zur Erstellung eines Freistellungsauftrages

Firmenbezeichnung

Die Bezeichnung der Firma lautet:

BürgerEnergie Zaber-Neckar e.G.

 

Mitgliedschaft

Mitglied kann werden:

  • eine natürliche Person
  • eine Personengesellschaft
  • eine juristische Person

sofern der Wohnsitz in der Region Zabergäu ist.

 

Geschäftsanteil

Der einzelne Geschäftsanteil beträgt 200,00€.

Es können je Mitglied bis zu 200 Geschäftsanteile gezeichnet werden. Der gesamte Geschäftsanteil je Mitglied ist somit auf 40.000€ beschränkt.

 

Der Vorstand

es wurden folgende Vorstände gewählt:

  • Klaus Dieterich, Bürgermeister aD, Güglingen
  • Reinhold Uhland, Dipl. Ing., Bönnigheim
  • Jürgen Sauer, Kaufmann, Brackenheim